Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Hilfsschwestern und Helferinnen
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Kapitel 17: Hilfsschwestern und Helferinnen
Für den Kriegsfall sollten ausschließlich Berufsschwestern zur Verfügung gestellt werden. Um so wichtiger war es, für die Heimat — besonders für die mit Schwestern besetzten Arbeitsfelder in eigenen und behördlichen Krankenanstalten — Ersatzkräfte zur Verfügung zu haben und diese schon in Friedenszeiten vorzubereiten. Zu diesem Zweck wurden Mädchen und Frauen, die sich geeignet erwiesen, aber nicht den Wunsch oder die Möglichkeit hatten, ihr Leben ausschließlich dem Krankenpflegeberuf zu widmen, zu vorübergehender Ausbildung in einem Kranken- und Mutterhaus vom Roten Kreuz einberufen. Die Ausbildungszeiten waren verschieden bemessen, betrugen aber mindestens ein Vierteljahr. Es bildete sich eine gewisse Reserve, die verpflichtet war, in Wiederholungskursen die erworbenen Kenntnisse immer wieder aufzufrischen und neue Fühlung mit dem Mutterhaus zu gewinnen.
Die Träger dieser Ausbildung waren jedoch nicht die Mutterhäuser und Schwesternschaften selbst, sondern die Frauenvereine vom Roten Kreuz, die listenmäßig diese Ersatzkräfte führten.
Nach diesen Bestimmungen wurde festgesetzt, daß die Ausbildung als Hilfsschwester nur in einer Krankenanstalt vom Roten Kreuz oder einem von dem Deutschen Zentralkomitee als gleichberechtigte Ausbildungsstelle bezeichneten Krankenhause erfolgen durfte. Während der Ausbildung wohnten die Schülerinnen in der Ausbilduugsstätte und waren der Hausordnung unterworfen. Gegen Zahlung eines gering bemessenen Pflegesatzes wurde Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung, bei Erkrankung unentgeltliche Behandlung und Aufnahme im Krankenhaus gewährt. Die Ausbildung selbst war kostenlos. Die theoretische und praktische Unterweisung war meist mit der der Schwesternschülerinnen auf Grund des Amtlichen Lehrbuches für die Krankenpflege verbunden.
Die Ausbildung zur Hilfsschwester dauerte sechs Monate. Zum Abschluß fand eine Prüfung statt, nach deren Bestehen sie einen Ausweis als Hilfsschwester vom Roten Kreuz erhielt. Unter Anrechnung der sechsmonatigen Ausbildungszeit konnte die Hilfsschwester in die volle krankenpflegerische Ausbildung als Berufsschwester vom Roten Kreuz übertreten.
Über die Hilfsschwestern vom Roten Kreuz wurde von den Frauenvereinen, welche die Ausbildung veranlaßt hatten, eine Liste geführt, die ständig auf dem laufenden zu halten war. Bei Wechsel des Wohnortes fand Überweisung in den dort zuständigen Frauenverein statt. Diese Listen bildeten bei den Mobilmachungsvorarbeiten die Grundlage für die Deckung des Bedarfes an Pflegepersonal und für dessen Verwendung im Kriegsfall.
In den ersten drei Jahren nach der Ausbildung hatte alljährlich, später alle zwei Jahre, eine Übung von je sechs Wochen Dauer zur Ergänzung der Kenntnisse und zur Pflege der Beziehungen zur Schwesternschaft stattzufinden.
Neben diesen Hilfsschwestern bestanden nun aber weiter Ersatzkräfte,
Als Unterlage für den theoretischen Unterricht diente das von Generalarzt Dr. Körting bearbeitete Unterrichtsbuch für die weibliche freiwillige Krankenpflege. An die Stelle der Tätigkeit im Krankenhaus konnte bei der Fortbildung, also bei den Wiederholungskursen, auch der Einsatz im Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb eines Krankenhauses treten.
Die listenmäßige Führung der Helferinnen war ebenso geregelt wie die der Hilfsschwestern. Sie lag ausschließlich in der Hand der Frauenvereine vom Roten Kreuz.
Von den süddeutschen Frauenvereinen wurden die Bestimmungen nicht wörtlich übernommen. Besonders in Baden hielt man an der Dauer der praktischen Tätigkeit von mindestens 3 Monaten fest, die sich aus der Ursprungszeit der Badischen Schwesternschaft 1859 erhalten hatte.
Bei Beginn des Weltkrieges1 standen annähernd 2000 Hilfsschwestern und eine wesentlich größere Zahl von Helferinnen für die Mobilmachung zur Verfügung.
Erläuterungen
- ↑ Erster Weltkrieg (1914–1918).
