Disziplinarvorgesetzter

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Einordnung

Die Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften regelt, unter anderem, den Umgang mit Beschwerden über Angehörige einer Rotkreuz-Gemeinschaft, ausgenommen der Bergwacht. Wenn eine Beschwerde zum Ergebnis geführt hat, dass eine Verfehlung vorliegt, dann wird ein Disziplinarverfahren eröffnet. Das kann auch ohne vorheriges Beschwerdeverfahren geschehen. Verantwortlich für die Durchführung des Disziplinarverfahrens ist der Disziplinarvorgesetzte, den die Leitung einer Gemeinschaft aus ihrer Mitte beruft.1

Aufgaben

Der Disziplinarvorgesetzte

  • informiert die betroffene Person schriftlich über den ihr gemachten Vorwurf1.1,
  • stellt Ermittlungen zur Sache an, wobei auch Zeugen angehört werden können1.2,
  • kann die Mitwirkung des Betroffenen im Deutschen Roten Kreuz während des Verfahrens untersagen1,
  • führt eine Anhörung mit der betroffenen Person durch, die protokolliert wird1.3,
  • stellt das Verfahren ein, wenn die vorgeworfene Verfehlung sich nicht bestätigt1.4, oder
  • verhängt eine Disziplinarmaßnahme aus dem Katalog der zur erlaubten Maßnahmen1.5.

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Deutsches Rotes Kreuz, Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren der Gemeinschaften, Berlin 2012, Kapitel V.3.
    1. Kapitel V.4.2.
    2. Kapitel V.5.1.
    3. Kapitel V.5.2.
    4. Kapitel V.6.1.
    5. Kapitel V.6.2.