Seenotrettungsdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Von 1955 bis 1963 wurde der Seenotrettungsdienst in der Deutschen Demokratische Republik (1949–1990) durch das Deutsche Rotes Kreuz der DDR wahrgenommen. Anschließend wurde die Aufgabe an das Seefahrtsamt1 übergeben.

Seit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 liegt die Aufgabe für ganz Deutschland einheitlich und ausschließlich bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die DRK-Wasserwacht ist davon unabhängig küstennah im Wasserrettungsdienst tätig.

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Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Einer Quelle zufolge übernahm das Staatssekretariat für Schiffahrt die Aufgabe (Andrea Brinckmann, Das Rote Kreuz in der DDR. Humanitäre Grundsätze und staatliche Lenkung – die Geschichte der Hilfsorganisation von 1952 bis 1990, Berlin 2019, Seite 60). Möglicherweise gehörte das Seefahrtsamt zu diesem Staatssekretariat.