Seenotrettungsdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Von 1955 bis 1963 wurde der Seenotrettungsdienst in der Deutschen Demokratische Republik (1949–1990) durch das Deutsche Rotes Kreuz der DDR wahrgenommen. Anschließend wurde die Aufgabe an das Seefahrtsamt[1] übergeben.

Seit der Deutschen Wiedervereinigung 1990 liegt die Aufgabe für ganz Deutschland einheitlich und ausschließlich bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Die DRK-Wasserwacht ist davon unabhängig küstennah im Wasserrettungsdienst tätig.

Die DGzRS ist seit einer Anerkennung durch Bundeskanzlers Erhard vom 18. März 1964 "anerkannte Hilfsgesellschaft" nach Artikel 27 des II. Genfer Abkommens.[2]

Weitere Informationen

Einzelnachweise und Erläuterungen

  1. Einer Quelle zufolge übernahm das Staatssekretariat für Schiffahrt die Aufgabe (Andrea Brinckmann, Das Rote Kreuz in der DDR. Humanitäre Grundsätze und staatliche Lenkung – die Geschichte der Hilfsorganisation von 1952 bis 1990, Berlin 2019, Seite 60). Möglicherweise gehörte das Seefahrtsamt zu diesem Staatssekretariat.
  2. 41. Tagung der Justitiare und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes - Zusammenstellung der Referate. DRK-Generalsekretariat, 1998.