Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen (APV S) der Wasserwacht setzt die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen für die Wasserwacht um. Die Umsetzung besteht in einer Beschränkung der Ausbildung und Prüfung auf bestimmte darin genannte Schwimmabzeichen1 und in einer Erweiterung um Schwimmabzeichen, die darüber hinaus durch die Wasserwacht angeboten werden (siehe Artikel Schwimmen).
In Teil A definiert die APV S die Schwimmabzeichen, die die Wasserwacht ausbildet und abnimmt (prüft), und in Teil B wird die Qualifizierung der Lehrkräfte beschrieben.
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen (APV S), Berlin 2007
- Artikel Schwimmen
- Artikel Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung
Einzelnachweise
- ↑ Weitere in der Vereinbarung "Deutsche Prüfungsordnung" enthaltenen Schwimmprüfungen werden von der DRK-Wasserwacht nicht empfohlen. — Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Schwimmen (APV S), Berlin 2007, Seite 8.