Ordenserlass
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines
Der Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen1 (Ordenserlass, OrdenErl) vom 4. Juli 1958 ergänzt das Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957, indem es festlegt, dass unter anderem das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes eine staatlich anerkannte Auszeichnung ist, die in zwei Klassen verliehen wird.2
Weitere Informationen
Rechtstexte
- Urteile-Gesetze.de, Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
- Gesetze-im-Internet.de, Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Enzyklopädie
- Artikel Ehrenzeichen
- Artikel Auszeichnung
- Artikel Ehrenzeichenanerkennungserlass