Ordenserlass

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von OrdenErl)

Allgemeines

Der Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen1 (Ordenserlass, OrdenErl) vom 4. Juli 1958 ergänzt das Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957, indem es festlegt, dass unter anderem das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes eine staatlich anerkannte Auszeichnung ist, die in zwei Klassen verliehen wird.2

Weitere Informationen

Rechtstexte

Enzyklopädie

Erläuterungen und Einzelnachweise

  1. Die Schreibweise ist hier an die aktuelle deutsche Rechtschreibung angepasst.
  2. Art. 2 Nr. 1 OrdenErl i.V.m. § 3 Abs. 1 OrdenG.