Ehrenzeichenanerkennungserlass

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der Dritte Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen1 (3. Ehrenzeichenanerkennungserlass, EhrZAnerkErl 3) vom 3. August 1964 ergänzt das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957, indem es festlegt, dass unter anderem das Leistungsabzeichen und das Lehrabzeichen der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes staatlich anerkannte Auszeichnungen sind.2

Weitere Informationen

Rechtstexte

Enzyklopädie

Erläuterungen und Einzelnachweise

  1. Die Schreibweise ist hier an die aktuelle deutsche Rechtschreibung angepasst.
  2. Art. 1 Nr. 2 EhrZAnerkErl 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 OrdenG.