Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Hilfe für Kriegsgefangene

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Kapitel 23: Hilfe für Kriegsgefangene

[149] […] Der Schutz der Kriegsgefangenen war nicht Inhalt des Genfer Abkommens. Die in der Haager Landkriegsordnung von 1907, Art. 151, vorgesehene Bildung nationaler Hilfsgesellschaften gab in Verbindung mit dem Genfer Abkommen von 19062 dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz3 eine gewisse Rechtsgrundlage dafür, weit über das vorgesehene Maß hinaus das Rote Kreuz national und international an der Hilfe für die Kriegsgefangenen zu beteiligen, die grundsätzlich in der Hand der Kriegsministerien aller am Kriege beteiligten Länder lag. Wie einleitend bemerkt, wurde die Hilfe für die Kriegsgefangenen das Kapitel im Geschehen des Roten Kreuzes, das wohl am stärksten die Elastizität seiner internationalen Verflechtung zur fruchtbaren und schöpferischen Spannkraft werden ließ.

Dem Kriegsministerium in Berlin war unmittelbar das Departement für Kriegsgefangene und das Zentralnachweisebüro unterstellt. Bei dem Departement lag die Verwaltung der Lager für die feindlichen Kriegsgefangenen und ihr Einsatz zur Arbeit, z. B. in Land- und Forst-[150]wirtschaft, ebenso war das Zentralnachweisebüro der Mittelpunkt für alle amtlichen Auskünfte über fremde Kriegsgefangene in Deutschland und Deutsche in Seindesland. In engster Verbindung hiermit stand die Abteilung für Kriegsgefangene des Deutschen Zentralkomitees vom Roten Kreuz. Die Arbeit wuchs bald ins Riesenhafte, so daß die Auskunftserteilung auf die ungezählten Anfragen von den beiden Zentralstellen des Ministeriums und des Roten Kreuzes nicht bewältigt werden konnte. Ganz von allein bildeten sich überall Kriegsgefangenenhilfsausschüsse, in Ostpreußen allein 55 örtliche Stellen, kurz „Hilfe“ genannt, wo die Angehörigen der Gefangenen persönlich Rat und Hilfe für Schriftverkehr, Geldsendungen usw. einholen konnten. Bald setzte eine planmäßige Arbeitsteilung unter zusammenfassender Leitung des Zentralkomitees ein. Der Hamburger Ausschuß übernahm die Hauptarbeit nach Rußland, der in Frankfurt a. M. nach dem Westen über Holland und die Schweiz. Als die Knappheit an Waren und Lebensmitteln fühlbar wurde, erhielt der Kölner Ausschuß den Auftrag der Bearbeitung von Liebesgabensammlungen nach England, der in Stuttgart nach Frankreich. Die beispiellose Hilfsbereitschaft der neutralen Länder machte diese Arbeit erst möglich. Die Gesellschaften vom Roten Kreuz von Dänemark, Schweden und Norwegen vermittelten mit Rußland, Holland mit England, die Schweiz mit Frankreich. Schließlich aber liefen alle Fäden wieder bei dem Internationalen Komitee in Genf und bei dem Ausschuß in Bern zusammen, wo die amtlichen, diplomatischen Verhandlungen vorzugsweise geführt wurden. Das Internationale Komitee richtete eine besondere Agentur ein, bei der alle Listen über die Gefangenen zusammenliefen, ebenso die Nachfragen nach vermißten Soldaten und Zivilinternierten. Von dem Umfang und der Leistung der Arbeit gibt es einen Begriff, daß die Zahl der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen dieser Agentur auf 1400 stieg. Bis Ende 1917 hatte diese eine Stelle 8 Millionen Gefangene registriert; täglich wurden zwischen 1000 und 3000 Nachrichten empfangen und weitergegeben. Die Schweizer Post übernahm unentgeltlich den Austausch der Gefangenenpost zwischen Deutschland und Frankreich. Bis September 1915 hatte die Schweizer Post 53 Millionen Briefe, 2,5 Millionen kleine und 10 Millionen größere Pakete befördert, [151] ferner 2,3 Millionen Postanweisungen über 33 Millionen Schweizer Franken.

Viel größere Schwierigkeiten als nach dem Westen bereitete der Austausch von Briefen, Liebesgaben und Geldsendungen nach Rußland. Die gewaltige moralische Bedeutung der Stockholmer Konferenz von 1915 ist schon als Beispiel hervorgehoben worden. Von ihr aus entstand erst die Möglichkeit der Entsendung von Liebesgaben an die deutschen und österreich-ungarischen Gefangenen in Rußland und Sibirien. Um die sprachlichen Zensurschwierigkeiten zu beheben, wurden vorgedruckte Mitteilungskarten eingerichtet, die von den Angehörigen in Deutschland an die Gefangenen in Rußland geschickt werden konnten und mit deren Antwort wieder zurückwanderten. Jede dieser Karten mußte also viermal die Zensur passieren! Absender und Empfänger durfte je nur 20 Worte schreiben.

Der entsetzlichen Not und Verlassenheit der Kriegsgefangenen in Rußland und Sibirien konnte damit aber noch nicht gesteuert werden.

In großartiger Weise haben Delegierte des Schwedischen und Dänischen Roten Kreuzes, die in verschiedenen Zentralpunkten des riesigen Zarenreiches Hilfsausschüsse errichteten, unter schwerster Gefahr für Leben und Gesundheit Hilfe zu leisten versucht. Die Namen Elsa Brändström4, Anna Linder5 und Ethel van Heidenstam6 werden nie in Deutschland vergessen werden.

Von entscheidender Bedeutung wurde es, daß der Präsident des Dänischen Roten Kreuzes, Prinz Waldemar von Dänemark7, der sowohl der Deutschen Kaiserin8 wie der Zarin-Mutter Maria Feodorowna9 nahe verwandt war, die Erlaubnis zu Reisen russischer Schwestern durch die Gefangenenlager in Deutschland und deutscher Schwestern durch die Gefangenenlager in Rußland erwirkte. Im Sommer 1915 fuhren die ersten 3 deutschen und 3 österreichischen Schwestern nach Petersburg, aber zunächst nur mit geringem Erfolg. Erst einer zweiten, verdoppelten Mission gelang es im Frühjahr 1916, alle Schwierigkeiten zu überwinden, einen persönlichen Befehl des Zaren zu erwirken und, jede einzelne Schwester begleitet von einem dänischen oder schwedischen Delegierten vom Roten Kreuz, die Gefangenenlager aufzusuchen.

Allein die Tatsache, einer deutschen Schwester von Angesicht zu An-[152]gesicht gegenüberzustehen, mit ihr unbefangen sprechen zu können, jeder einzeln persönliche Mitteilungen aus der Heimat zu erhalten, neu eingekleidet zu werden, hatte eine ungeheure psychische Wirkung. An den trostlosen Verhältnissen der Unterbringung und Verpflegung konnte nicht allzuviel gebessert werden, aber der innere Widerstand gegen das Versinken und Verzweifeln flammte auf, und bei den regelmäßig bis Kriegsende wiederholten Besuchen konnten die Schwestern mit Freude feststellen, daß männliche und soldatische Haltung wiedergekehrt war.

Nach Ausbruch der bolschewistischen Revolution 1917 gerieten manche der Schwestern in Gefangenschaft. Oberin Üxküll10 und Elsa Brändström entgingen nur mit knapper Not der Erschießung, Schwester Erika von Passow11, die mit einigen Unteroffizieren aus einem Gefangenenlager in Turkestan vor den herannahenden Roten entflohen war, ist — wahrscheinlich auf dem Wege nach Persien — mit ihren Begleitern verschollen. Eifrigste Nachforschungen an Ort und Stelle haben nicht die geringsten Spuren auffinden lassen.

Schwester Anne-Marie Wenzel12 hat noch bei der Heimschaffung der Gefangenen über Charbin und Japan 1919 erfolgreich mitwirken können.13

Erläuterungen

  1. Die Hilfsgesellschaften für Kriegsgefangene, die ordnungsmässig nach den Gesetzen ihres Landes gebildet worden sind und den Zweck verfolgen, die Vermittler der mildtätigen Nächstenhilfe zu sein, erhalten von den Kriegführenden für sich und ihre ordnungsmässig beglaubigten Agenten jede Erleichterung innerhalb der durch die militärischen Notwendigkeiten und die Verwaltungsvorschriften gezogenen Grenzen, um ihre menschenfreundlichen Bestrebungen wirksam ausführen zu können. Den Delegierten dieser Gesellschaften kann auf Grund einer ihnen persönlich von der Militärbehörde erteilten Erlaubnis und gegen die schriftliche Verpflichtung, sich allen von dieser etwa erlassenen Ordnungs‑ und Polizeivorschriften zu fügen, gestattet werden, an den Unterbringungsstellen sowie an den Rastorten der in die Heimat zurückkehrenden Gefangenen Liebesgaben zu verteilen.
  2. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren vom 6. Juli 1906.
  3. Siehe Artikel Internationales Komitee vom Roten Kreuz.
  4. Elsa Brändström (1888–1948).
  5. Anna Linder (1873–1950).
  6. Ethel von Heidenstam (1881–1979).
  7. Waldemar von Dänemark (1858–1939).
  8. Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
  9. Dagmar von Dänemark (1847–1928).
  10. Alexandrine Gräfin von Üxküll-Gyllenband (1873–1963).
  11. Der Verbleib und die Lebensdaten von Erika von Passow sind unbekannt geblieben.
  12. Anne-Marie Wenzel (1869–1962).
  13. Anne-Marie Wenzel, Deutsche Kraft in Fesseln. Fünf Jahre deutscher Schwesterndienst in Sibirien (1916-1921), Potsdam 1931.