Verordnung über den Rotkreuzdienst

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von VRKD)

Allgemeines

Die Verordnung über den Rotkreuzdienst (VRKD) ist eine Verordnung des Bundesrats der Schweiz, die den Rotkreuzdienst (RKD) des Schwei­zeri­schen Roten Kreuzes in der Schweizer Armee regelt. Darin werden ihnen Aufgaben im Sanitätsdienst und in der Verbreitungsarbeit zugewiesen, so dass sie keine aktiven Kombattanten sind, sondern unter den Schutz des Huma­ni­tären Völker­rechts fallen. Die weiteren Bestimmungen der Verordnung regeln vor allem die organisatorische Eingliederung in die Armee. Ergänzt wird die Verordnung durch das umfangreiche Reglement über den Rotkreuzdienst (Reglement RKD) des Schweizerischen Roten Kreuzes und allgemeine schriftliche Weisungen der Chefin Rotkreuzdienst RKD.

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Verordnung und Reglement

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