Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Allgemeines
Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde 1943 die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO)1 um eine Regelung speziell für das damalige Deutsche Rote Kreuz (1937–1945/46) erweitert. Die Kennzeichen für Kraftfahrzeuge des DRK bekamen die Buchstaben RK vorangestellt, und als Zulassungsstelle wurde die Organisation selbst ermächtigt:
Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge) für die dem Deutschen Roten Kreuz gehörigen Kraftfahrzeuge werden durch das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes ausgeübt.2
Die Regelung wirkte nur von 1943 bis 1945.
Weitere Informationen
- Wikipedia.de, Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch)
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
Erläuterungen
- ↑ Heute ist das die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- ↑ Ergänzung von § 68 Abs. 3 StVZO, Reichsgesetzblatt I 1943, Seite 536.