Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

Allgemeines

Während der Zeit des National­sozia­lis­mus (1933–1945) wurde 1943 die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO)1 um eine Regelung speziell für das damalige Deut­sche Rote Kreuz (1937–1945/46) erweitert. Die Kennzeichen für Kraftfahrzeuge des DRK bekamen die Buchstaben RK vorangestellt, und als Zulassungsstelle wurde die Organisation selbst ermächtigt:

Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge) für die dem Deutschen Roten Kreuz gehörigen Kraftfahrzeuge werden durch das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes ausgeübt.2

Die Regelung wirkte nur von 1943 bis 1945.

Weitere Informationen

Erläuterungen

  1. Heute ist das die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  2. Ergänzung von § 68 Abs. 3 StVZO, Reichsgesetzblatt I 1943, Seite 536.