Körperschaftsteuergesetz
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von KStG)
Allgemeines
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) befreit rechtsfähige Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen, die den Personen, denen die Leistungen der Kasse zugute kommen oder zugute kommen sollen (Leistungsempfängern), einen Rechtsanspruch gewähren, und rechtsfähige Unterstützungskassen, die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren, […] wenn sich die Kasse beschränkt […] auf Zugehörige oder frühere Zugehörige der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege ([…] Deutsches Rotes Kreuz […]) einschließlich ihrer Untergliederungen, Einrichtungen und Anstalten von der Körperschaftssteuer (KSt).1 Davon profitiert zum Beispiel die Pensionskasse der Schwesternschaften.
Weitere Informationen
- Artikel Wohlfahrtsverband
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Artikel Pensionskasse