Grundsteuergesetz
Allgemeines
Das aktuell gültige Grundsteuergesetz (GrStG) enthält keine spezifische Regelung für das Deutsche Rote Kreuz (DRK), sondern eine Befreiung von der Grundsteuer für Grundbesitz, der von […] einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient.[1] Darunter können auch entsprechende Gliederungen des DRK fallen.
In der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) gab es eine Regelung für das damalige Deutsche Rote Kreuz (1921–1937), die mit dem Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937 ab dem 1. Januar 1938 eingeführt wurde. Die zum selben Zeitpunkt neu gegründete Quasi-Behörde wurde in die Liste der begünstigten Organisationen aufgenommen, ebenso seine Heime […], die für die Aufnahme erholungsbedürftiger oder hilfsbedürftiger Personen bestimmt sind.[2]
Weitere Informationen
- Artikel Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (1937) (Beschreibung)
- Artikel Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937 (Volltext)
