Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Einleitung [zum dritten Buch]
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Kapitel 21: Einleitung [zum dritten Buch]
Einst hatten die wackeren Frauen von Solferino den verwundeten Soldaten auf dem Kampfplatz und in den Notspitälern mitleidig Hilfe geleistet. Nun gehörte das endlose Band der Front dem Soldaten und nur dem Soldaten. Die freiwillige Hilfeleistung konnte erst in weitem Abstand hinter der Kampflinie einsetzen.
Für die Völker selbst wuchs der Krieg, nach Heraklit der Vater, aber auch der Herrscher aller Dinge, nun zu einem Ereignis von elementarer Wucht, das alles Erleben, Denken und Fühlen bestimmend lenkte, an dem sich alles Einzelschicksal maß.
Heute hat die jüngere Mehrheit der in Europa lebenden Menschen den Weltkrieg nicht mehr erlebt, oder nur undeutlich im Kindesalter.
Deshalb ist es notwendig, ehe von einzelnen Zahlen und Tatsachen die Rede ist, die Frage zu stellen: Was bedeutete für das deutsche Volk, aber auch für die anderen am Kriege beteiligten Völker, das Rote Kreuz?
Sicher hatten die wenigsten der Männer, die als Soldaten an der Front standen, mehr als eine allgemeine Vorstellung von den Bestimmungen des Genfer Abkommens, alle aber kannten sie das Abzeichen, das Rote Kreuz im weißen Feld, das als Symbol zu den Augen sprach und eine Bedeutung vermittelte, die verstanden wurde als Zusage der Hilfe durch Arzt und Sanitätsmann. Daß drüben, jenseits der unüberschreitbaren Grenze zwischen Heer und Heer, das gleiche Zeichen galt, wurde von vielen im Laufe des Bewegungskrieges erlebt. Die Bedeutung des Roten Kreuzes als Schutzzeichen für den Verwundeten, gleichgültig ob Freund oder Feind, war dem einfachen Feldsoldaten wohl aus der Instruktionsstunde bekannt. Es gab aber noch etwas anderes: das wunderbare Gesetz des Krieges, das unsichtbar und unaussprechbar alle Soldaten aller Heere ergriff. Die Soldaten an der Front, das Volk in Waffen, war von dem Volk hinter der Front, von der Heimat, schon von der Etappe, durch eine Scheidewand getrennt, die jeder Urlauber erfuhr. Für den Frontsoldaten gab es als einziges Gesetz den Krieg. Er stand da und hatte sich zu bewähren mit den Eigenschaften, die an ihm echt waren. Keine Eitelkeiten, keine Phrasen, feine Niedrigkeitne hielten da stand. Er war nicht besser als zu Hause, aber er war anders, weil er das ganz war, was er war. Das war seine Größe, die er mit allen teilte, weil alle darin einander gleich waren. Kameraden, die unter dem Gesetz von Tod und Leben standen, in denen dieses Gesetz, vollkommen und alles andere austilgend, herrschte.
Diese Soldaten kannten keinen Haß gegen den Feind. Der Haß war meist die Flucht derer, die nicht an der Front standen, vor dem Einsatz der eigenen Person. Die Frontsoldaten hatten die Achtung vor dem Gegner, die der Kampf erzwingt. Er war der Feind, denn er war die Gefahr. Mit ihm gab es, vielleicht eben weil er unabänderlich unsichtbar, doch um so stärker dauernd spürbar war, etwas Verbindendes,
Schurken gab es in jedem Volk und in jeden Heer. Im allgemeinen zogen sie es vor, sich fern vom Schuß zu halten. Deshalb waren sie an der Front eine Ausnahme. Ihnen fallen die Verstöße gegen die Regeln des Anstandes und der Ritterlichkeit zur Last, die auch im Weltkrieg in großer Zahl vorgefallen sind. In der Mehrzahl trifft die Schuld an Grausamkeiten und Gemeinheiten gegen Verwundete und Gefangene, auch gegen die Zivilinternierten, nicht das Frontheer, sondern die Männer mit und ohne Uniform, manchmal auch Frauen, die weit hinter der Front und in der Etappe ihre patriotische Tüchtigkeit ohne Gefahr für das eigene Leben auf solche Weise glaubten nachweisen zu müssen.
Die Haltung, die das Genfer Abkommen von den Kriegführenden fordert, war demnach nichts Fremdartiges. Sie entsprach im allgemeinen dem gesunden, anständigen Gefühl des Frontsoldaten, und zwar in allen am Kriege beteiligten Heeren. Es wäre aber unrichtig, daraus zu folgern, daß dann ja das Genfer Abkommen und der Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes überflüssig gewesen wären. Im Gegenteil. Die wahrhaft ungeheuren Wirkungen, die von dem Genfer Abkommen und vom Roten Kreuz ausgingen, waren nur möglich, weil die Forderungen des Abkommens und die Haltung und Gesinnung, die im Roten Kreuz verkörpert war, im Einklang standen mit dem Willen der Völker und dem Geist der Heere, und weil das Rote Kreuz eine geistige und sittliche Kraft hatte, die ganz im stillen durch Erziehung und Willensbildung in den Völkern mächtig geworden war. Auf dieser Grundlage wurde erst möglich, was auf den folgenden Seiten dargestellt ist. In knapper Formel läßt sich das Entscheidende der Leistung des Roten Kreuzes während des Weltkriegs etwa folgendermaßen zusammenfassen:
- Gewährleistung der Gegenseitigkeit der Behandlung und Pflege der verwundeten Soldaten;
[137] die Vorbereitung organisierter Hilfeleistung durch freiwillige Kräfte der nationalen Gesellschaften vom Roten Kreuz auf breitester Grundlage; - Einsatz der vorhandenen Rotkreuzgesellschaften für Aufgaben, die außer dem Bereich des Genfer Abkommens liegen;
- Hilfe für die Kriegsgefangenen.
Der letztgenannte Aufgabenkreis ist wohl derjenige, der über die eigentliche Tragfähigkeit der Idee des Roten Kreuzes und die Macht dieser Idee am aussagekräftigsten ist. Darum sei hierüber um der grundsätzlichen Bedeutung willen ein Beispiel vorangestellt.
Am 22. November 1915 trat in Stockholm eine Konferenz von Vertretern der Rotkreuzgesellschaften Deutschlands, Österreichs, Ungarns und Rußlands unter dem Vorsitz des Präsidenten des Schwedischen Roten Kreuzes, des Prinzen Carl von Schweden2, zusammen, um über Fragen der Hilfe und über mildere Behandlung der Kriegsgefangenen im Gegenseitigkeitsverhältnis zu beraten. Über diese Konferenz liegt ein eingehendes gedrucktes Protokoll vor. Im einzelnen wurde verhandelt über regionale, neutrale Hilfsausschüsse, Auskunftsdienst, Listenaustausch der Gefangenen und Toten, Nachforschung nach Vermißten, Austausch von Todesbescheinigungen, Rückgabe des Eigentums der Toten, Brief- und Geldverkehr mit den Gefangenen. Schließlich wurden auch die Beschwerden über schlechte Behandlung der Gefangenen erörtert. Das geschah in der Form, daß auf Vorschlag des Vorsitzenden der Konferenz die Delegierten der einzelnen Rotkreuzgesellschaften nacheinander die lange Liste der einzelnen, später im Protokoll niedergelegten Beschwerdefälle vortrugen; Gegenäußerungen sollten erst am nächsten Tag folgen. Tatsächlich wurden die Beschwerden gegenseitig angenommen und eine sorgfältige Prüfung gegenseitig zugesichert.
Daß solche Verhandlungen nichtamtlichen Charakters mitten im Kriege überhaupt möglich wurden, daß sie bei Wahrung strengster Vertraulichkeit gegenüber der Öffentlichkeit Gelegenheit geben konnten, Klagen schwerster Art in aller Offenheit in verbindlichsten Formen miteinander zu erörtern, darf allein schon als ein Beweis für Daseinsrecht und Notwendigkeit des Roten Kreuzes in seinen internationalen Bindungen betrachtet werden. Solche Konferenzen haben in Stockholm noch zwei-
Ebenso bedeutsam war die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen, Ungarischen und Serbischen Roten Kreuz, die bereits im Dezember 1914 aufgenommen wurde und in wiederholten, unmittelbaren, schriftlich und mündlich herbeigeführten Vereinbarungen wichtigste Folgen für die Versorgung der Kriegsgefangenen zeitigte.
Diese Konferenzen, die im engsten Einvernehmen mit dem Genfer Internationalen Komitee stattfanden, hatten insofern eine Sonderstellung, als bei ihnen die Rotkreuzgesellschaften der feindlichen Mächte unmittelbar miteinander verhandelten. In der Regel wurden die Verhandlungen über Genf und Bern vermittelt.
Erläuterungen
- ↑ Erster Weltkrieg (1914–1918).
- ↑ Carl von Schweden (1861–1951).
