Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen (APV R) regelt die Ausbildung im Rettungsschwimmen bei der Wasserwacht. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) gibt es in drei Stufen: Bronze, Silber, Gold. Die entsprechenden Anforderungen, die erforderlichen Lehrgänge und die Durchführung der Prüfungen werden in der APV R beschrieben.
Ausgebildete Funktionen
Die Qualifizierung folgender Funktionen wird beschrieben:
- Rettungsschwimmer,[1]
- Ausbilder Rettungsschwimmen (Ausbilder R),
- Instruktor Rettungsschwimmen (Instruktor R),[2]
- Lehrwart der Wasserwacht (Lehrwart WW).
Weitere Informationen
- Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen (APV R), Berlin 2005
Einzelnachweise
- ↑ Der Rettungsschwimmer ist keine Funktion einer Einsatzkraft in der Wasserwacht, sondern eine Person, die das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) erworben hat. Die Basisqualifikation für den Wasserrettungsdienst ist Wasserretter.
- ↑ In den Landesverbänden gibt es auch alternative Bezeichnungen, z.B. Landesbeauftragter Rettungsschwimmen, Lehrgruppenausbilder Rettungsschwimmen, Landeswart Rettungsschwimmen. — Quelle: Deutsches Rotes Kreuz, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen (APV R), Berlin 2005, Abschnitt 5.2.1.