Talsperrenverordnung
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
Allgemeines
Die Talsperrenverordnung (TspV) — in Langform: Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren — gestattet es einem Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Rettungseinsatz, gesperrte Wasserflächen zu befahren und strom- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften zu missachten. Da im DRK nur die Wasserwacht solche Wasserfahrzeuge hat, betrifft innerhalb der Organisation ausschließlich sie diese Regelung.