Talsperrenverordnung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Die Talsperrenverordnung (TspV) — in Langform: Verordnung über die Zulassung des Befahrens der Eder- und der Diemeltalsperre sowie die Abwehr strom- und schifffahrtspolizeilicher Gefahren — gestattet es einem Fahrzeug des Deut­schen Roten Kreu­zes (DRK) im Rettungseinsatz, gesperrte Wasserflächen zu befahren und strom- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften zu missachten. Da im DRK nur die Wasserwacht solche Wasserfahrzeuge hat, betrifft innerhalb der Organisation ausschließlich sie diese Regelung.

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