Sprengverordnung

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von SprengV)

Allgemeines

Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. Sprengverordnung, 1. SprengV) macht eine Ausnahme von bestimmten Regeln des Sprengstoffgesetzes für Personen, die der Bergwacht oder Wasserwacht angehören und einen entsprechenden Mitgliedsausweis besitzen. Für sie sind der Erwerb, die Aufbewahrung, die bestimmungsgemäße Verwendung und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, die beim Wasser- und Luftsport oder beim Bergsteigen zur Rettung von Menschen oder als Signalmittel bestimmt sind, erleichtert.

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