Presserat
Allgemeines
Der Deutsche Presserat ist eine als Verein1 organisierte Einrichtung großer deutschen Verleger- und Journalistenverbände, die die Einhaltung des Pressekodex für deutsche Zeitungen, Zeitschriften oder Pressedienste und journalistisch-redaktionelle Telemedien der Presse sowie sonstige Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten außerhalb des Rundfunks überwacht.2 Er hat für die Branche keine legislativen, judikativen oder exekutiven Befugnisse. Der Presserat prüft Beschwerden über Veröffentlichungen und nlmmt dazu öffentlich Stellung. Seine härteste Sanktion ist die öffentliche Rüge auf seiner Website, die auch zusätzlich das betroffene Medium selbst publizieren soll.
Bezug zum Deutschen Roten Kreuz
Der Presserat hat sich mehrfach mit der Berichterstattung über Aktivitäten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) befasst. Zum Beispiel:
- Recht am Bild, unbegründete Beschwerde, Az. B 18/91, 1991;
- Namensnennung bei Verdacht der Untreue. Zeitung berichtet über Wiederbeschäftigung einer entlassenen Angestellten, Missbilligung, Az. B 154/00, 2000;
- Pflegedienste. Pflegenotruf und Servicetelefon sind unterschiedliche Dienstleistungen, unbegründete Beschwerde, Az. B 71/00, 2000;
- Namensnennung bei Verdacht der Untreue. Verdächtigte Buchhalterin wird identifiziert und vorverurteilt, Missbilligung, Az. B 78/01, 2001;
- Unsichere Quellenlage. Journalistische Sorgfalt bedeutet auch aktives Nachfragen, Missbilligung, Az. B 45/01, 2001;
- Namensnennung im Gerichtsbericht. Vorwurf der Veruntreuung betrifft nicht das Rote Kreuz, Hinweis, Az. BK2-97/04, 2004;
- Rettungsassistentin ungepixelt gezeigt. Zeitung will umstrittenes Bild als Symbolfoto verstanden wissen, Hinweis, Az. 0653/11/2, 2011;
- „Bericht hetzerisch und rassistisch motiviert“. DRK-Kräfte sollen angeblich im Asylbewerberheim Schutzwesten tragen, Missbilligung, Az. 0744/14/1, 2015;
- Eine Rechnung im hoheitlichen Auftrag. Mann will einen anderen vor dem Ertrinken retten und soll bezahlen, unbegründete Beschwerde, Az. 0762/17/1, 2017;
- Impftermine: Falsche Hoffnungen geweckt.Schwerer Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, Missbilligung, Az. 1356/20/1, 2021;
- Erste Hilfe bei einem Schützenfest. Redaktion durfte sich nicht auf den Platzmeister verlassen, Hinweis, Az. 0500/22/1, 2022.
Bei diesen Entscheidungen und der jeweils vorangegangenen Prüfung hat sich der Presserat nicht mit der Tätigkeit der betroffenen DRK-Gliederung, sondern mit der Berichterstattung darüber und der damit verbundenen journalistischen Tätigkeit befasst.
Weitere Informationen
- Website Deutscher Presserat
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
- Kategorie Urteile und Entscheidungen