Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte (VermSammlG) von 1951 verpflichtete jeden Bundesbürger, Kenntnisse über den Verbleib eines vermissten Kriegsgefangenen oder Zivilinternierten an eine Behörde zu melden, nachdem sie dazu aufgefordert worden waren. Bis 1974 konnte eine Zuwiderhandlung mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden.

Das Gesetz ergänzte die Tätigkeit der damaligen Kreis­nach­forschungs­stellen des DRK, die Heimkehrer aus der Gefangenschaft mit Hilfe von Vermisstenbildlisten nach dem Verbleib von insbesondere anderen Angehörigen derselben militärischen Einheiten befragten. Das heute noch gültige Gesetz hat keine praktische Relevanz mehr für den Suchdienst.

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