Bundesgesetz über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Das Bundesgesetz über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums vom 5. Oktober 2001 regelte die staatliche Unterstützung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in Genf durch die Schweiz. Mit der Einführung des Gaststaatgesetzes (GSG) wurde das Bundesgesetz ab 1. Januar 2008 aufgehoben.

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