Blutspendeausweis

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Allgemeines

Der bundeseinheitliche Blutspendeausweis wurde 2012 eingeführt und ersetzte die bis dahin von den einzelnen DRK-Blutspendediensten ausgestellten Papierausweise. Es handelt sich um einen Ausweis im Scheckkartenformat mit RFID-Chip. Bei jeder Blutspende müssen sowohl der DRK-Blutspendeausweis1 als auch seit 2017 immer ebenfalls ein amtliches Ausweisdokument (zum Beispiel der Personalausweis) vorgelegt werden.

Variationen

Nach der 25., 50. und 100. Spende wird der bis dahin in Rottönen gehaltene Blutspendeausweis in eine Karte umgetauscht, die in den Farben Bronze, Silber oder Gold gestaltet ist.

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Erläuterungen

  1. Davon sind Erstspender natürlich ausgenommen.