21. Januar
Ereignis
Mit Datum vom 21. Januar 2008 wurden die Erlasse zu Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe, zur Nutzung von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen ziviler Rettungsmaßnahmen und zu Hilfeleistungen der Bundeswehr im Rahmen der technischen Amtshilfe vom Bundesministerium der Verteidigung neu gefasst. Sie regeln beispielsweise wie die Bundeswehr als Katastrophenschutz eingesetzt werden kann. Im erstgenannten Erlass heißt es unter anderem: Die Bundeswehr leistet Hilfe im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Ressourcen subsidiär nur so lange, bis zivile Einrichtungen und Organisationen wie Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk, Rotes Kreuz usw. zur Durchführung einer ausreichenden Hilfe am Katastrophenort einsatzbereit sind und die Ablösung erfolgt ist. (Abschnitt C, Nr. 11; Hervorhebung durch Enzyklopädie)1 Die Erlasse wurden später weiter verändert.
Weitere Informationen
- Artikel Bundeswehr
- Artikel Katastrophenschutz
Einzelnachweise
- ↑ Allgemeine Rechtsgrundlage dafür: Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG.