Vertragsstaat

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
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Allgemeines

Ein Vertragsstaat (auch: Signatarstaat) im Zusammenhang mit der Rotkreuz-Bewegung ist ein Staat, der ein Genfer Abkommen oder Zusatzprotokoll als in seinem Gebiet gültiges Recht anerkannt hat. Das kann entweder durch Ratifikation während der Einführung eines Abkommens oder Zusatzprotokolls oder durch spätere Akzession, d.h. durch Beitritt zur Gemeinschaft der betreffenden Vertragsstaaten, geschehen. Die rechtliche Wirkung ist dieselbe.

Datenbanken des IKRK

Das Inter­nationale Komitee vom Roten Kreuz pflegt öffentliche Datenbanken, in denen der aktuelle Stand der Anerkennung des Humanitären Völkerrechts einschließlich der Umsetzung in nationales Recht je Land oder Vertrag eingesehen werden kann:

Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland und ihre direkten Vorgänger (Deutsches Reich und DDR) haben unter anderem alle jeweils verfassten Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle angenommen.1

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Einzelnachweise