4. April

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Am 4. April 1933 wandte sich der Präsident des Schwedischen Roten Kreuzes, Carl von Schweden (1861–1951), der dieses Amt von 1906 bis 1945 innehatte, schriftlich an den damaligen Reichspräsidenten Deutschlands, Paul von Hindenburg (1847–1934), um sich für die verfolgte jüdische Bevölkerung einzusetzen. In seinem Schreiben äußert er unter anderem:

Da ich es jetzt wage vor Eure Exzellenz als Bittsteller für die Menschenrechte deutscher Mitbürger zu treten, erlaube ich mir Sie ebenfalls daran zu erinnern, dass das Schwedische Rote Kreuz, auf das schwedische Volk gestützt, während des Krieges als Beschützer von Millionen deutscher Gefangenen auftrat und dass der Präsident des Schwedischen Roten Kreuzes im Jahr 1916, in einem für die deutschen Gefangenen besonders verhängnisvollen Augenblick, sich, wie ich es heute tue, direkt an das Staatsoberhaupt des Russischen Reichs wandte und vor ihm mit Erfolg den Anspruch der wehrlosen deutschen Gefangenen auf Schutz und menschenwürdige Behandlung behauptete. Es galt auch damals Repressalien gegen unschuldige. Von dem gesagten werden Sie, Herr Reichspräsident, schon verstanden haben, dass meine Hinwendung an Sie, unter Berufung auf die Aufgabe des Roten Kreuzes in der Welt, auf die jetzige harte Behandlung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland [...] abgesehen ist. [...] Aber ich bitte Sie, Herr Reichspräsident, Ihr möglichstes zu tun um die Welt von dem beklemmenden Schauspiel einer Rassenverfolgung innerhalb des wegen seiner hohen Kultur mit Recht bewunderten deutschen Volks zu verschonen.1

Am 26. April 1933 antwortete der Reichspräsident mit einem abwiegelnden, verharmlosenden Schreiben, das zuvor vom Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) genehmigt worden war. Die Initiative des Schwedischen Roten Kreuzes hatte keine Wirkung.

Einzelnachweise

  1. Zitiert aus Abschrift des Briefs im Bundesarchiv, Signatur R 43-II/744, Band 1, Seiten 11–13.