30. April

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignisse

1945 — Gründung des Liechtensteinischen Roten Kreuzes

Am 30. April 1945 wurde das Liechten­steinische Rote Kreuz (LRK) gegründet, nachdem Liechtenstein am 11. Januar 1944 den Genfer Abkommen beigetreten war. Die Regierung erkannte die Organisation am 18. Mai 1945 und das Inter­nationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) am 22. Juni 1945 als Nationale Gesellschaft an.

2015 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über DRK-Blutspendedienst

Am 30. April 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Blut­spende­dienstes des Deut­schen Roten Kreu­zes. Dabei stellte es unter anderem fest, dass die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung eine Weltanschauung und auch eine Religion mit prägen, [...] jedoch keine insofern spezifische Aussage zur Gesamtheit des menschlichen Lebens [enthalten], weil weder der Mensch im Kern seiner Persönlichkeit angesprochen noch auf umfassende Weise der Sinn der Welt und des menschlichen Lebens erklärt wird.1 Weiterhin sagt es über den Blutspendedienst, dass eine weltanschauliche Dimension ist kein bestimmendes Element ihrer Tätigkeit [sei], das sie von anderen Unternehmen unterscheiden würde.1 Letzteres lässt sich auf das gesamte Deut­sche Rote Kreuz übertragen, wenn die Grund­sätze nicht bestimmend für seine Tätigkeit sind und daher keine differenzierendes Merkmale zu anderen Organisationen oder Unternehmen darstellen.

Weitere Informationen

Blutspendedienst und Grundsätze

Liechtenstein

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2015 (1 BvR 2274/12), Karlsruhe, 30. April 2015, Rn. 10.