30. April
Ereignisse
1945 — Gründung des Liechtensteinischen Roten Kreuzes
Am 30. April 1945 wurde das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) gegründet, nachdem Liechtenstein am 11. Januar 1944 den Genfer Abkommen beigetreten war. Die Regierung erkannte die Organisation am 18. Mai 1945 und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) am 22. Juni 1945 als Nationale Gesellschaft an.
2015 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über DRK-Blutspendedienst
Am 30. April 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Blutspendedienstes des Deutschen Roten Kreuzes. Dabei stellte es unter anderem fest, dass die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung eine Weltanschauung und auch eine Religion mit prägen, [...] jedoch keine insofern spezifische Aussage zur Gesamtheit des menschlichen Lebens [enthalten], weil weder der Mensch im Kern seiner Persönlichkeit angesprochen noch auf umfassende Weise der Sinn der Welt und des menschlichen Lebens erklärt wird.1 Weiterhin sagt es über den Blutspendedienst, dass eine weltanschauliche Dimension ist kein bestimmendes Element ihrer Tätigkeit [sei], das sie von anderen Unternehmen unterscheiden würde.1 Letzteres lässt sich auf das gesamte Deutsche Rote Kreuz übertragen, wenn die Grundsätze nicht bestimmend für seine Tätigkeit sind und daher keine differenzierendes Merkmale zu anderen Organisationen oder Unternehmen darstellen.
Weitere Informationen
Blutspendedienst und Grundsätze
- Artikel Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
- Artikel Blutspendedienst
- Kategorie Grundsätze
Liechtenstein
- Artikel Liechtensteinisches Rotes Kreuz
- Artikel Nationale Gesellschaft
- Artikel Liechtenstein
- Kategorie Nationale Gesellschaften
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2015 (1 BvR 2274/12), Karlsruhe, 30. April 2015, Rn. 10.