13. Juli

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Am 13. Juli 1929 wurde die Aufnahme des Roten Halb­monds als weiteres Wahrzeichen und Schutzzeichen neben dem Roten Kreuz bei einer Diplomatischen Konferenz, die die Genfer Abkommen von 1906 überarbeite, ausführlich diskutiert. Nachdem sich der Delegierte des Staates Persien (heute: Iran) für den Roten Löwe mit Schwert und Sonne eingesetzt hatte, tat dies auch der Delegierte der Türkei für den Roten Halb­mond. In der folgenden Diskussion unterstützte die Mehrheit der Delegierten diese Initiativen, weil beide Zeichen bereits eingeführt und in Verwendung waren. Sie wurden schließlich als weitere Wahrzeichen in die Genfer Abkommen von 1929 aufgenommen.1

Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. François Bugnion, The Emblem of the Red Cross - A Brief History (II), in: International Review of the Red Cross, Nr. 194, Mai 1977, Seiten 229–256.